25.08.2026 | Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Kindergeld künftig automatisch
Die Bundesregierung will das Kindergeld künftig in vielen Fällen ohne Antrag auszahlen. Nach der Geburt eines Kindes soll die Leistung automatisch gewährt werden, wenn alle nötigen Daten bereits vorliegen und der Anspruch klar ist.
Das soll Eltern Bürokratie ersparen und die Auszahlung beschleunigen. Zugleich soll ein besserer Datenaustausch zwischen den Behörden Fehlzahlungen verhindern.
Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Ähnliche Artikel
- Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt
- Arbeitgeber fordert Fortbildungskosten nach Kündigung zurück
- Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Vereine
- BFH: Keine Erbschaftsteuer bei Erwerb durch ausländisches Vermächtnis
- Veräußerung der Haushälfte nach Ehescheidung
- Beteiligung an den Kosten der Lebensführung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
- Schätzung bei fehlenden Gewinnermittlungen bzw. fehlenden Einzelaufzeichnungen
- Erbfallkostenpauschale auch für Nacherben
- Haushaltszugehörigkeit als Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten
- Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter
Steuerberaterwechsel?
Keine Sorge, wir kümmern uns drum. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Unterlagen nahtlos übertragen und alle erforderlichen Formalitäten erledigt werden. Sie können sich entspannt zurücklehnen und sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns freuen.