Mandatum Bavariae GbR

Aktuelle Fristen für E-Rechnung im B2B-Bereich


Copyright: https://de.123rf.com/profile_freedomtumz

Die verpflichtende E-Rechnung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen rückt näher. Deshalb sollten Betriebe ihre Rechnungsprozesse frühzeitig prüfen und bei Bedarf anpassen. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen:
Bis Ende 2026 dürfen viele Unternehmen weiterhin sonstige Rechnungsformen (z. B. Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen) verwenden.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 EUR im Regelfall E-Rechnungen ausstellen.
Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen grundsätzlich für alle Unternehmen im B2B-Bereich, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen greifen.
Wichtig: Eine E-Rechnung ist keine einfache PDF-Datei. Erforderlich ist ein strukturiertes elektronisches Format, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD. Während der Übergangsfristen können PDF-Rechnungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin zulässig sein. Unternehmen sollten daher prüfen, welche Regelungen für ihren konkreten Fall gelten.

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Steuerberaterwechsel?

Keine Sorge, wir kümmern uns drum. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Unterlagen nahtlos übertragen und alle erforderlichen Formalitäten erledigt werden. Sie können sich entspannt zurücklehnen und sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns freuen.