Mandatum Bavariae GbR

Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2025


Copyright: https://de.123rf.com/profile_melpomen

Zum 1. Juli dieses Jahres werden die Pfändungsfreigrenzen für das Arbeitseinkommen angepasst. Die Anpassung bezieht sich sowohl auf die persönlich anzuwendende Pfändungsfreigrenze als auch auf die für unterhaltsberechtigte Personen. Bezugsgröße der Pfändungsfreigrenzen ist dabei das Nettogehalt. Die neu angepassten Beträge gelten bis zum Ende der ersten Jahreshälfte des Jahres 2026 (30. Juni 2026). Nach der Änderung beträgt der nicht pfändbare Grundbetrag 1.559,99 EUR. Dieser erhöht sich bei zusätzlich bestehenden Unterhaltsverpflichtungen.

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Steuerberaterwechsel?

Keine Sorge, wir kümmern uns drum. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Unterlagen nahtlos übertragen und alle erforderlichen Formalitäten erledigt werden. Sie können sich entspannt zurücklehnen und sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns freuen.