Mandatum Bavariae GbR

Pflichtangaben auf Kassenbons


Copyright: https://de.123rf.com/profile_mkphotoshu

Grundsätzlich müssen alle Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt an Endverbraucher verkaufen, einer Bonpflicht nachkommen. Es steht dem Unternehmer frei, den Bon in Papierform oder – bei Zustimmung des Kunden – in digitaler Form im PDF-Format anzubieten. Wichtig ist, dass alle Pflichtangaben enthalten sind.

Bis 2023 musste der Bon bereits enthalten:
- Name und Anschrift des Unternehmens
- Datum der Ausstellung des Kassenbons
- Menge und Art des gelieferten Gegenstands oder Art und Umfang der erbrachten sonstigen Leistung
- Entgelt und Steuerbetrag sowie Umsatzsteuersatz bzw. Verweis auf eine Steuerbefreiung
- Betrag je Zahlungsart
- Zeitpunkt und Ende der Abrechnung des "Vorgangs"
- Transaktionsnummer
- Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder des Sicherheitsmoduls
- Signaturzähler
- Prüfwert

Zum 1. Januar 2024 zusätzlich verpflichtend:
- Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems
- Seriennummer des Sicherheitsmoduls
- Prüfwert (§ 2 S. 2 Nr. 7 KassenSichV)
- Von der TSE vergebener fortlaufender Signaturzähler

Mandatum Bavariae GbR

Ähnliche Artikel


Steuerberaterwechsel?

Keine Sorge, wir kümmern uns drum. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Unterlagen nahtlos übertragen und alle erforderlichen Formalitäten erledigt werden. Sie können sich entspannt zurücklehnen und sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns freuen.