10.07.2022 | Für Unternehmer
Mindestlohn steigt auf 12 EUR
Die Erhöhung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 EUR monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midijob) wird von monatlich 1.300 EUR auf 1.600 EUR angehoben. Außerdem werden die Beschäftigten innerhalb des Übergangsbereichs noch stärker entlastet. Der Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird geglättet. Damit werden die Anreize erhöht, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein. Der Arbeitgeberbeitrag wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 % angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen.
Quelle: bmas.de
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