15.10.2026 | Einkommensteuer und persönliche Vorsorge
Frühstartrente: Altersvorsorge soll bereits für Kinder beginnen
Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf zur sogenannten Frühstartrente am 12. August 2026 beschlossen. Mit der geplanten Frühstartrente soll die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen. Der Bund will für jedes Kind, das das sechste Lebensjahr vollendet, bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 EUR in ein individuelles kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Einzahlung weiterer Eigenbeiträge bis zu 6.840 EUR pro Jahr (z. B. durch Eltern oder Großeltern) ist möglich. Ziel ist es, Kinder frühzeitig an das langfristige Sparen und den Kapitalmarkt heranzuführen.
Die Frühstartrente startet zum 1. Januar 2027 mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021, für den Jahrgang 2020 wird die Frühstartrente rückwirkend zum 1. Januar 2026 ausgezahlt. Ab 2028 kommt jährlich der Jahrgang hinzu, der in dem jeweiligen Jahr das 6. Lebensjahr vollendet.
Damit ein anspruchsberechtigtes Kind die Frühstartrente erhält, muss ein auf den Namen des Kindes lautender individueller, kapitalgedeckter und privatwirtschaftlich organisierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge bei einem Anbieter eröffnet werden, der zertifiziert ist. Nach Abschluss eines entsprechenden Vertrags wird die Förderung bei Vorliegen der Anspruchsberechtigung automatisch über den Anbieter des Standarddepot-Vertrags beantragt – sofern der Bevollmächtigung nicht widersprochen wird. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Die Standarddepot-Verträge können frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden.
Wird kein individueller Vertrag geschlossen, legt der Bund die Mittel kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Deutsche Bundesbank. Die Förderung geht also nicht verloren.
Der Aufwand für die Auszahlung der Frühstartrente ist für die Bürgerinnen und Bürger bewusst gering gehalten. Es müssen grundsätzlich keine zusätzlichen Nachweise (z. B. Schulbescheinigungen) erbracht werden, wenn ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag abgeschlossen wurde. Allerdings muss bei Vertragsschluss die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden, damit die Voraussetzungen dann automatisch und papierlos überprüft werden können.
Die Erträge in dem Standarddepot-Vertrag bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, steuerfrei. Die Leistungen aus diesen Verträgen werden nachgelagert besteuert, d. h. erst in der Auszahlungsphase.
Quelle: Bundesfinanzministerium
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