19.02.2025 | Für Sparer und Kapitalanleger
Weihnachtsspenden nachweisen
Wer etwa zu Weihnachten einen Geldbetrag an eine Hilfsorganisation gespendet hat, kann diese Zahlung als Sonderausgabe steuerlich absetzen.
Wenn die Spende per Überweisung getätigt wird und dabei den Betrag von 300 EUR nicht überschreitet, genügt als Nachweis gegenüber dem Finanzamt der Kontoauszug. Bei höheren Summen muss sich der Spender jedoch eine Spendenbestätigung der begünstigten Organisation nach einem amtlichen Vordruck ausstellen lassen.
Ähnliche Artikel
- Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen
- Zuflusszeitpunkt bei Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
- Verwahrentgelt für Girokonto
- Verlustrisiko bei ETFs verringern
- Wie lange müssen Privatpersonen Kontoauszüge aufbewahren?
- Lebensversicherung muss an Kundin umfassende Rückzahlung leisten
- Rürup-Rente: Steuervorteile sichern
- Finanzcheck zum Jahresende
- Vorabpauschale auf Investmentfonds
- Zinsrückgang bei Festgeld
Steuerberaterwechsel?
Keine Sorge, wir kümmern uns drum. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Ihrem bisherigen Steuerberater, um sicherzustellen, dass Ihre steuerlichen Unterlagen nahtlos übertragen und alle erforderlichen Formalitäten erledigt werden. Sie können sich entspannt zurücklehnen und sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit uns freuen.